Sozialleistungen für Geflüchtete
Mittellose Ukrainerinnen und Ukrainer sind berechtigt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten. Das Amt für Migration und Integration beim Landratsamt Ravensburg steht den geflüchteten Menschen und ihren Helferinnen und Helfern über unterschiedliche Kanäle zur Verfügung um offene Fragen und Anliegen zu klären.
Sozialleistungen:
Zur Antragstellung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bietet das Landratsamt nun zusätzlich die Möglichkeit an, direkt über das Terminvereinbarungssystem des Landratsamtes Termine in der Außenstelle des Amtes für Migration und Integration in der Ottmannshofer Straße 44 in Leutkirch zu buchen. Auf das Terminbuchungssystem können Sie direkt über den untenstehenden Link zugreifen:
Terminvereinbarung | Landkreis Ravensburg | Landkreis Ravensburg (rv.de)
Um einen reibungslosen Ablauf der Antragstellung gewährleisten zu können, bitten das Landratsamt Ravensburg darum folgende Unterlagen zum Termin mitzubringen:
- ausgefüllter Sozialhilfeantrag (--> Übersetzter, vereinfachten Leistungsantrag (PDF-Datei))
- Meldebestätigung von der Stadt oder Gemeinde
- Passkopien von allen Personen oder die Pässe im Original
- Gegebenenfalls Mutterpass
Bitte senden Sie den vorab ausgefüllten Sozialhilfeantrag postalisch oder per E-Mail an Mail schreiben
Zur Info:
Zur regelmäßigen Auszahlung von Leistungen benötigen die geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer eigene Bankkonten. Zur Eröffnung eines Kontos wird ein ukrainischer Pass und eine Meldebestätigung benötigt.
Kontakt zum Amt für Migration und Integration beim Landratsamt Ravensburg:
Für alle Fragen der Menschen, die in unserem Landkreis ankommen und für Helferinnen und Helfer, ist das Amt für Migration und Integration weiterhin von Montag bis Freitag während der Bürozeiten und am Wochenende von 14 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer Telefonnummer: 0751/ 85-5555 erreichbar. Außerdem bieten wir Flüchtenden aus der Ukraine, die bei uns vor Ort dringend Hilfe benötigen und keine Kontaktperson haben, täglich von 15 bis 16 Uhr einen Notdienst in unserem Verwaltungsgebäude in der Schützenstraße 69, 88212 Ravensburg an.
Bitte beachten Sie, dass für Besucherinnen und Besucher der Dienststellen des Landkreises weiterhin die 3G-Zugangsbeschränkungen gelten. Wir bitten Sie den entsprechenden Nachweis zu Ihren Terminen mitzubringen.